Rechtsprechung
BVerwG, 19.09.1995 - 4 NB 24.94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bebauungsplan - Normenkontrollklage - Nichtvorlagebeschwerde - Allgemeines Wohngebiet - Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen - Quartiersgarage - Tiefgarage - Festsetzung der Zufahrt einer Tiefgarage im allgemeinen Wohngebiet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Festsetzungserfordernis von Tiefgaragenzufahrt im allgemeinen Wohngebiet (IBR 1996, 216)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1994 - 7a D 93/92
- BVerwG, 19.09.1995 - 4 NB 24.94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 249
- BauR 1996, 76
- ZfBR 1996, 57
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18
Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und …
Sie wären also gegebenenfalls im Hauptsacheverfahren einer näheren Betrachtung zuzuführen, wobei allerdings gegenwärtig nichts für eine im oben genannten Verständnis "bedarfsüberschreitende", und damit bereits einen Gebietserhaltungsanspruch des Antragstellers auslösende Anlage spricht.(…vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. XI, Rn 135 und 136) Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1995(vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.9.1995 - 4 NB 24.94 -, BRS 57 Nr. 78) betraf die einer am Maßstab des § 12 Abs. 2 BauNVO in dem dort betrachteten Wohngebiet nicht bedarfsgerechten Tiefgarage mit 380 Stellplätzen zugerechnete Zufahrt, die aus Sicht des Gerichts dort entsprechend zu beurteilen war. - BVerwG, 23.01.1997 - 4 NB 7.96
Bauplanungsrecht - Maß der baulichen Nutzung, Rechtsänderung durch BauNVO 1990
Das bedeutet vor allem, daß im Nichtvorlageverfahren nicht geltend gemacht werden kann, die Normenkontrollentscheidung beruhe auf einem Verfahrensfehler, weil das Normenkontrollgericht von einem unzutreffenden, unvollständigen oder aktenwidrigen Sachverhalt ausgegangen sei (vgl. auch Beschluß vom 19. September 1995 - BVerwG 4 NB 24.94 - Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 7 = ZfBR 1996, 57). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 15 A 2307/09
Grundstück i.S.d. Beitragsrechts nach § 8 nordrheinwestfälisches …
vgl. zur planungsrechtlichen Unzulässigkeit einer Zu- und Abfahrt zu einer Tiefgarage durch ein Wohngebiet, BVerwG, Beschluss vom 19. September 1995 4 NB 24.94 , NVwZ-RR 1996, 249 (250).
- VGH Bayern, 05.09.2012 - 15 CS 12.23
Nachbarrechtsklage; Gebot der Rücksichtnahme; Garagen und Stellplätze; keine …
Sie übersehen aber, dass die Zufahrt zu einer Garage oder einem Stellplatz auf dem Baugrundstück diesen funktional zuzuordnen und, soweit sie außerhalb der öffentlichen Verkehrfläche liegt, notwendiger Bestandteil der Stellplatz- und Garagenanlage ist (vgl. BVerwG vom 19.9.1995 Az. 4 NB 24/94 RdNr. 5). - OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 3660/01
Abwägungsfehler; Baugrenze; Baum; Baumerhaltung; Bebauungsplan; …
Je nach den Umständen des Einzelfalles kann allerdings auch eine besondere Festsetzung erforderlich sein, wenn durch eine sog. "Quartiersgarage" in einem allgemeinen Wohngebiet wegen des Zu- und Abgangsverkehrs Immissionsprobleme zu erwarten sind (BVerwG, Beschl. vom 19.9.1995 - 4 NB 24/94 -, BRS 57 Nr. 78 = NVwZ-RR 1996, 249 f.). - BVerwG, 30.12.1996 - 4 NB 12.96
Grund für die Einführung der Nichtvorlagebeschwerde - Prüfungsumfang der …
Das bedeutet vor allem, daß im Nichtvorlageverfahren nicht geltend gemacht werden kann, die Normenkontrollentscheidung beruhe auf einem Verfahrensfehler, weil das Normenkontrollgericht von einem unzutreffenden, unvollständigen oder aktenwidrigen Sachverhalt ausgegangen sei (vgl. auch Beschluß vom 19. September 1995 - BVerwG 4 NB 24.94 - Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 7 = ZfBR 1996, 57). - BVerwG, 30.12.1996 - 4 NB 13.96
Gültigkeit einer Entwicklungssatzung zur Schaffung familiengerechter Wohnungen …
Das bedeutet vor allem, daß im Nichtvorlageverfahren nicht geltend gemacht werden kann, die Normenkontrollentscheidung beruhe auf einem Verfahrensfehler, weil das Normenkontrollgericht von einem unzutreffenden, unvollständigen oder aktenwidrigen Sachverhalt ausgegangen sei (vgl. auch Beschluß vom 19. September 1995 - BVerwG 4 NB 24.94 - Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 7 = ZfBR 1996, 57).